Der Bodenwert wird im Rahmen des Sachwertverfahrens in der Regel als Vergleichswert von Kaufpreisen ähnlicher unbebauter Grundstücke ermittelt. Bei der Ermittlung des Bauwertes geht man üblicherweise vom Herstellungswert aus und zieht davon Wertminderungen (z. B. durch Abnutzung) ab. Darüber hinaus werden andere wertbeeinflussende Faktoren, wie beispielsweise die Lage einer Liegenschaft, gesondert berücksichtigt. Das Verfahren ist in § 6 Liegenschaftsbewertungsgesetz geregelt.
Anwendungsfälle
Dieses Verfahren ist in der Immobilienbewertung insbesondere für Immobilien geeignet, die für die Eigennutzung verwendet werden. Typische Beispiele sind
- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- eigengenutzte Eigentumswohnungen.
Darüber hinaus ist das Sachwertverfahren mit Einschränkungen auf folgende Immobilien anwendbar:
- Luxusimmobilien
- Schlösser und Burgen
- Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Sanatorien
- Gewerbe- und Industrieobjekte
- Kirchliche und andere karitative Liegenschaften
- Verwaltungs- und Repräsentationsgebäude