Ertragswertverfahren

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Im Ertragswertverfahren ist der Wert der Immobilie durch Kapitalisierung des für die Zeit nach dem Bewertungsstichtag zu erwartenden oder erzielten Reinertrags zum angemessenen Zinssatz und entsprechend der zu erwartenden Nutzungsdauer der Immobilie zu ermitteln.

Das Verfahren ist in § 5 des Liegenschaftsbewertungsgesetztes festgelegt.

Anwendungsfälle

Dieses Verfahren kommt in der Immobilienbewertung vorrangig bei bebauten Liegenschaften, die primär dazu bestimmt sind, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder ähnliche Erträge zu erzielen. Dazu zählen insbesondere:

  • Mietzinshäuser
  • Hotels, Gastronomie, touristische Liegenschaften
  • Gemischt genutzte Objekte
  • Parkhäuser, Parkplätze
  • Krankenhäuser, Arztpraxen, Seniorenimmobilien
  • Handels-, Logistik-, Büro- und Verwaltungsimmobilien
  • Kinos, Golfplätze und andere Freizeitimmobilien
  • Tankstellen und Autohäuser

Mit Einschränkungen ist das es in folgenden Fällen anwendbar:

  • Universitäten, Schulen, Kindergärten
  • Gewerbe- und Industrieobjekte
  • Kirchliche und karitative Liegenschaften
  • Zweifamilienhäuser
  • Schwimmbäder
  • Schlösser und Burgen
  • Öffentliche Gebäude
  • Infrastrukturimmobilien (Bahnhöfe, Flughäfen, …)

 

Ablaufschema Ertragswertverfahren