Das Verfahren ist in § 4 des Liegenschaftsbewertungsgesetztes festgelegt. Da der Verkehrswert aus real erzielten Kaufpreisen abgeleitet wird, bietet das es ein hohes Maß an Transparenz. Um die Transparenz der Vergleichswerte zu gewährleisten sind Vergleichstransaktionen in zeitlicher und örtlicher Nähe zum Bewertungsobjekt heranzuziehen.
Anwendungsfälle
Um einen zuverlässigen Vergleichswert zu ermitteln, müssen vergleichbare Objekte existieren und solche Objekte müssen auch vor nicht allzu langer Zeit gehandelt worden sein. Je einzigartiger eine Immobilie ist, desto schwieriger ist es, das Vergleichswertverfahren anzuwenden.
Typische Anwendungsfälle sind daher:
- Unbebaute Grundstücke
- Eigentumswohnungen
- Reihen- und Doppelhäuser
In eingeschränktem Umfang kann es auch für folgende Immobilien herangezogen werden:
- Einfamilienhäuser
- Luxusimmobilien
- Industriegebäude