Ertragswertverfahren

Barwertberechnungen
Link zur Kategoriaübersicht
Gerichtsgutachten
Link zur Kategoriaübersicht
Im Ertragswertverfahren ist der Wert der Immobilie durch Kapitalisierung des für die Zeit nach dem Bewertungsstichtag zu erwartenden oder erzielten Reinertrags zum angemessenen Zinssatz und entsprechend der zu erwartenden Nutzungsdauer der Immobilie zu ermitteln.

Das Verfahren ist in § 5 des Liegenschaftsbewertungsgesetztes festgelegt.

Anwendungsfälle

Dieses Verfahren kommt in der Immobilienbewertung vorrangig bei bebauten Liegenschaften, die primär dazu bestimmt sind, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder ähnliche Erträge zu erzielen. Dazu zählen insbesondere:

  • Mietzinshäuser
  • Hotels, Gastronomie, touristische Liegenschaften
  • Gemischt genutzte Objekte
  • Parkhäuser, Parkplätze
  • Krankenhäuser, Arztpraxen, Seniorenimmobilien
  • Handels-, Logistik-, Büro- und Verwaltungsimmobilien
  • Kinos, Golfplätze und andere Freizeitimmobilien
  • Tankstellen und Autohäuser

Mit Einschränkungen ist das es in folgenden Fällen anwendbar:

  • Universitäten, Schulen, Kindergärten
  • Gewerbe- und Industrieobjekte
  • Kirchliche und karitative Liegenschaften
  • Zweifamilienhäuser
  • Schwimmbäder
  • Schlösser und Burgen
  • Öffentliche Gebäude
  • Infrastrukturimmobilien (Bahnhöfe, Flughäfen, …)

 

Ablaufschema Ertragswertverfahren

Florian Daxner Immobiliensachverständiger
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert und ermöglichen es beispielsweise, Sie als wiederkehrenden Besucher zu erkennen, wenn Sie unsere Website zu einem späteren Zeitpunkt erneut besuchen. Darüber hinaus helfen uns Cookies zu verstehen, welche Seiten für Besucher besonders interessant sind. Nähere Informationen dazu, welche Informationen wir von unseren Websitebesuchern erfassen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.